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Erste Schritte

Ein Mensch ist gestorben – was ist zu tun?

Die Berührung mit einem Todesfall – eine absolute Ausnahmesituation, ob vorbereitet oder nicht. Was gilt es im Augenblick des Geschehens zu tun, bis wir zu Ihrer Unterstützung eintreffen? Hier eine kleine Hilfefibel für die ersten Schritte, an die Sie sich im Trauerfall halten können:

Arzt kontaktieren

Todesfall zu Hause

Rufen Sie den Hausarzt oder bei Abwesenheit den Sanitäts-Notfalldienst 144. Der Arzt stellt eine Todesbescheinigung aus, die beim Verstorbenen bleibt. Zusammen mit dem Familienbüchlein, Pass oder Identitätskarte sind dies zunächst die wichtigsten Dokumente. Informieren Sie die nächsten Angehörigen.

Todesfall im Spital, der Klinik oder im Heim

Der Arzt wird von der Institution aufgeboten, die auch alle notwendigen Formalitäten erledigt.

Bei unklaren Todesfällen

Unfälle aller Art, Verdacht auf Suizid oder Gewalttat at den Polizeinotruf 117 anrufen. Die Polizei bestellt den Amtsarzt und gegebenenfalls die Staatsanwaltschaft. Die Freigabe der verstorbenen Person wird den Angehörigen durch den Staatsanwalt oder die Polizei mitgeteilt.

Bestatter kontaktieren

Es ist ratsam, frühzeitig Kontakt mit Ihrem bevorzugten Bestattungsunternehmen aufzunehmen. Die Mitarbeiter werden Ihnen dabei helfen, die nächsten Schritte zu besprechen und grundlegende Fragen zu klären. Dazu gehört die Abholung der verstorbenen Person, die Wahl des Aufbahrungsortes (sei es zu Hause, auf dem Friedhof oder in den Räumlichkeiten des Unternehmens), die Überführung in ein Krematorium und weitere relevante Details. Darüber hinaus steht Ihnen Unterstützung und fachkundige Beratung zur Verfügung, falls Sie die verstorbene Person zu Hause aufbahren möchten.

Ämter kontaktieren

Die Meldung beim zuständigen Zivilstandsamt muss innerhalb von zwei Tagen nach dem Todesfall erfolgen. Hierfür sind die ärztliche Todesbescheinigung und die Todesmeldung erforderlich, und falls vorhanden, sollte auch das Familienbüchlein eingereicht werden. In der Regel übernimmt der Bestatter oder die Bestatterin die Unterstützung der Familie und führt die Meldung durch.

Nach der Meldung beim Zivilstandsamt müssen auch das Bestattungsamt des Bestattungsortes und das Erbschaftsamt der Wohngemeinde informiert werden. Diese Meldung wird in der Regel ebenfalls vom Bestattungsunternehmen im Auftrag der Angehörigen durchgeführt.

Weiteres Vorgehen

Bei der Organisation und dem würdigen Abschied im Rahmen eines Bestattungsprozesses stehen verschiedene wichtige Schritte an:

  1. Art der Bestattung: Es wird entschieden, ob eine Kremation oder Erdbestattung bevorzugt wird, sowie die Auswahl der Grabart auf dem Friedhof oder in der Natur.
  2. Wahl des Sarges: Die Wahl des Sarges erfolgt, und es wird besprochen, wie die verstorbene Person eingekleidet und aufgebahrt werden soll.
  3. Überführung des Verstorbenen: Der Verstorbene wird mit einem Bestattungswagen überführt.
  4. Wahl einer Urne: Falls eine Kremation gewählt wurde, erfolgt die Auswahl einer passenden Urne.
  5. Dekoration und Blumenschmuck: Die Gestaltung von Dekoration und Blumenschmuck für die Trauerfeier wird festgelegt.
  6. Buchung der Termine: Die Termine für die Trauerfeier und Beisetzung werden festgelegt.
  7. Koordination und Vermittlung: Es wird die Koordination und Vermittlung mit einer Pfarrperson oder Trauerredner/in geregelt.
  8. Vermittlung von Solisten und Musikern: Falls gewünscht, werden Solisten und Musiker für die Trauerfeier vermittelt.
  9. Todesanzeige in Zeitungen: Die Todesanzeige wird in ausgewählten Zeitungen veröffentlicht.
  10. Druck von Leidzirkularen und Danksagungen: Das Bestattungsunternehmen unterstützt bei der Gestaltung und dem Druck von Leidzirkularen, Danksagungen und anderen erforderlichen Dokumenten.
  11. Begleitung bei der Trauerfeier und Beisetzung: Das Bestattungsunternehmen begleitet die Angehörigen während der Trauerfeier und Beisetzung.

Würdiger Abschied am Sterbebett oder am Sarg:

– Die verstorbene Person wird gemäss den Wünschen der Angehörigen am Sterbeort abgeholt.
– Der Zeitpunkt dieses Termins kann sowohl unmittelbar nach dem Tod als auch einige Tage danach festgelegt werden.
– Der Bestatter oder die Bestatterin bereitet die verstorbene Person für ihre letzte Reise vor, einschlisslich Waschen und Ankleiden, sofern dies nicht bereits von medizinischem Personal, einem Pflegeheim, der Spitex oder der Trauerfamilie durchgeführt wurde.
– Die Angehörigen können an diesem Prozess teilnehmen und bei Bedarf mithelfen, wenn sie es wünschen.
– Nachdem die verstorbene Person in den Sarg gelegt wurde, bleibt den Angehörigen ein ruhiger Moment, um bewusst Abschied zu nehmen.
– Der Sarg wird dann im Bestattungsfahrzeug zu den Aufbahrungsräumen des gewünschten Friedhofs, in den eigenen Aufbahrungsraum des Bestattungsunternehmens oder direkt ins Krematorium überführt.

Bitte versuchen Sie Folgendes bereitzustellen, falls vorhanden:

Familienbüchlein
Pass oder Identitätskarte
Anordnung für die Beerdigung / Bestattungsvorsorgevertrag