Testament in der Schweiz erstellen lassen
Ein rechtskräftiges Testament in der Schweiz zu erstellen, ist herausfordernd. Wir beraten Sie zu gesetzlich festgelegten Pflichtteilen und zu Ihren Gestaltungsmöglichkeiten. Nehmen Sie Kontakt auf und nutzen Sie unsere Expertise.
Deshalb ist das Verfassen eines Testaments wichtig
Ein Testament zu verfassen ist ein wichtiger Teil, um den letzten Willen kundzutun und Streitigkeiten unter den Angehörigen zu verhindern. Als erfahrener Bestatter beraten wir Sie ausgiebig zu den Regeln und Vorgaben, die für ein Testament in der Schweiz gelten. Dabei ist es empfehlenswert, eine detaillierte Beratung bei uns in Anspruch zu nehmen, denn ein rechtskräftiges Testament zu verfassen bietet viele wichtige Vorteile:
- Sicherheit: Ein rechtskräftiges Testament zu erstellen, sorgt für Sicherheit. So können Sie sich vergewissern, dass Ihr letzter Wille geltend ist und Ihr Nachlass, gemäß Ihren Vorstellungen aufgeteilt wird.
- Klarheit: Ein geordneter Nachlass schafft auch unter Ihren Angehörigen Klarheit und Ordnung. Schon viele Familien sind an Erbstreitigkeiten zerbrochen. Mit dem Verfassen eines rechtskräftigen Testaments schaffen Sie Ordnung und sorgen für Zusammenhalt.
- Ruhiges Gewissen: Auch unmittelbar für Sie selbst hat das Verfassen eines Testaments Vorteile. So können Sie ruhigen Gewissens Ihren Lebensabend genießen und wissen, dass Ihr Nachlass gerecht und gemäß Ihrem letzten Willen aufgeteilt wird.

Diese Regeln gelten für Testamente in der Schweiz

Um ein Testament in der Schweiz zu verfassen und rechtssicher zu machen, gibt es mehrere Regeln, auf die Sie achten sollten. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Grundsätze für Sie übersichtlich aufgeführt:
- Gesetzliche Pflichtteile: Die gesetzlichen Pflichtteile begrenzen die freien Anteile Ihres Erbes, die Sie frei verteilen können. In der Schweiz gilt für Testamente, dass Kindern ½ des gesetzlichen Erbanspruchs zusteht. Dem Ehepartner oder dem eingetragenen Partner kommt ebenfalls ½ des gesetzlichen Erbanteils zu. Eltern sowie Geschwistern steht kein gesetzlicher Pflichtanteil zu.
- Notarielle Beglaubigung: Viele Menschen fragen sich, ob ein Testament in der Schweiz notariell beglaubigt werden muss. Das ist allerdings nicht der Fall. Sofern Sie ein Testament verfassen, das alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt, ist es ebenso rechtskräftig. Allerdings kann eine Beglaubigung Konflikte und Unklarheiten unter den Angehörigen im Vorfeld vermeiden. So gibt es eine rechtskräftige, beglaubigte Festsetzung Ihres letzten Willens.
- Testierfähigkeit: Um ein rechtsgültiges Testament in der Schweiz erstellen zu lassen, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt und im Besitz Ihres vollen Urteilsvermögens sein.
Wann ist der richtige Zeitpunkt, um ein Testament zu erstellen
Der richtige Zeitpunkt, ein Testament zu verfassen, kann nicht klar bestimmt werden. So kann es in jeder Lebensphase für Sicherheit, Klarheit und ein beruhigtes Gewissen sorgen. Häufig ist es empfehlenswert, sich frühzeitig um den eigenen Nachlass zu kümmern.
Nicht nur Menschen höheren Lebensalters können durch Krankheit oder Demenz urteilsunfähig werden – auch Menschen in der Mitte ihres Lebens können einem Unfall erliegen. Da es in der Schweiz ab dem 18. Lebensjahr möglich ist, ein Testament zu verfassen, steht Ihnen der Zeitpunkt frei.
Möglichkeiten für ein Testament in der Schweiz
Wenn Sie ein Testament erstellen möchten, stehen Ihnen in der Schweiz mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Um Ihnen einen Überblick zu bieten, zeigen wir Ihnen im Folgenden, die verschiedenen Formen, ein Testament in der Schweiz zu verfassen und rechtlich wirksam zu machen:
- Eigenhändiges Testament verfassen: Wenn Sie diese Form wählen, muss das Testament vollständig von Hand geschrieben sein. Zudem sind die Angabe des Datums und eine Unterschrift zwingend notwendig.
- Das öffentliche Testament: Bei dieser Form wird das Schriftstück bei einem Notar hinterlegt. Das erfolgt im Beisein von zwei Zeugen.
- Nottestament: Diese Form greift nur in Ausnahmesituationen, wie Todesgefahr, einem Kriegsfall oder einer Epidemie. Auch für diese Form sind zwei Zeugen notwendig. Zudem verliert ein solches Testament in der Schweiz seine Gültigkeit, wenn die außergewöhnliche Notsituation wieder vorbei ist.
Dank unserer jahrzehntelangen Erfahrung als Bestattungsinstitut in der Schweiz können wir Sie zu jeder Form Ihres Testaments umfassend und detailliert beraten – treten Sie mit uns in Kontakt!

Unterschied Testament und Schweizer Erbschaftsvertrag

Neben einem klassischen Testament gibt es in der Schweiz noch die Alternative eines Erbschaftsvertrages. Dieses Mittel stellt das zweite Werkzeug des Schweizer Erbschaftsrechts dar. Während ein Testament in der Schweiz eine einseitige Willenserklärung ist, ist ein Vertrag eine Vereinbarung zwischen mindestens zwei Parteien.
Außerdem ist er nur mit einer notariellen Beglaubigung rechtskräftig. Diese Form der Erbschaftsorganisation wird in der Regel jedoch nur bei komplexen Familien- oder Unternehmensverhältnissen angewendet, wenn bindende Verabredungen zwingend notwendig sind. Außerdem sind Sonderregelungen wie ein Erbschaftsverzicht oder eine Erbeinsetzung möglich.
Nutzen Sie unsere Beratung für Ihr Testament
Wenn Sie sich Gedanken um ein Testament machen und in der Schweiz ansässig sind, sind wir Ihr Ansprechpartner. Als erfahrenes Bestattungsinstitut, stehen wir Ihnen mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung zur Verfügung. Sie können unsere Beratung jederzeit in Anspruch nehmen. Rufen Sie uns einfach an – wir sind jeden Tag 24 Stunden für Sie da, auch an Wochenenden. Gemeinsam besprechen wir die in der Schweiz geltenden rechtlichen Grundlagen für Ihr Testament.
Kontaktieren Sie uns noch heute!