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Testament

Erbstreitigkeiten haben schon manch Familienbande zerschnitten. Mit einem Testament kann nicht nur eventuellen Disharmonien vorgebeugt werden. Falls Sie nicht erbberechtigten Personen oder Institutionen etwas vermachen möchten, ist ein Testament zwingend erforderlich. Ohne ein Testament wird der Nachlass gemäß der gesetzlichen Erbfolge verteilt. Bei alleinstehenden Menschen ohne Familie fällt das Erbe an den Staat. Haben Sie eigene Vorstellungen, wie Ihr Vermögen aufgeteilt werden soll, ist es also sehr empfehlenswert, dies schriftlich zu hinterlegen, bei uns oder Ihrer Bank.

Allerdings ist es bei der Vermögensaufteilung wichtig, zu wissen, dass nicht bedachten Familienmitglieder ein gesetzlich festgelegter Pflichtteil zusteht, der sich nach dem Grad der Verwandtschaft richtet. Sie können nur über die Vermögensteile frei verfügen, die nach Abzug aller Pflichtteile übrigbleiben.

Pflichtteilsgeschützte Erben sind je nach Situation der Ehepartner, die Nachkommen und die Eltern. Anhand unserer nebenstehenden Übersicht können Sie feststellen, welche Pflichtteilregelung bei Ihnen gilt und was Sie zur freien Verfügung haben.

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