Sie die Wahl des Bestatters Ihres Vertrauens immer frei und unbeeinflusst wählen können. Dies gilt auch, wenn hilfreich erscheinende Personen in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen oder sonstigen Orten versuchen, Sie zur Wahl eines bestimmten Bestatters zu bewegen.
Sie zu jedem Zeitpunkt einen transparenten Kostenvoranschlag über die Bestattungskosten verlangen können.
Eine Aufbahrung auch zu Hause, mit oder ohne Sarg, möglich ist. Besprechen Sie Ihr Anliegen mit uns.
Eine verstorbene Person mit persönlicher Kleidung angezogen werden darf.
Sie, wenn Sie es wünschen beim Pflegen, Anziehen und Einbetten der verstorbenen Person mithelfen oder anwesend sein dürfen.
Es auch für eine Kremation einen Sarg braucht.
Sie den ganzen Sarg oder auch nur den Sargdeckel, die Urne bemalen dürfen.
Sie kleine persönliche Andenken (Fotos, Zeichnungen, Brief, Muscheln, Schmuckstücke und vieles mehr) in den Sarg legen dürfen.
Die Urnenbeisetzung nicht zwingend auf einem Friedhof stattfinden muss. Die Urne darf auch zu Hause aufbewahrt werden.
Die Asche oder die Urne auf einem Berg, im Wald, bei einem Baum, im Garten oder einem anderen frei gewählten Ort beigesetzt werden darf.
Die Asche oder die Urne dem Wasser (Fluss, Bach, See, oder Meer) übergeben werden darf.
Ein Teil der Asche zu einem Diamanten, Kristall oder Anhänger verarbeitet werden kann.