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Wussten Sie, dass

  • Sie die Wahl des Bestatters Ihres Vertrauens immer frei und unbeeinflusst wählen können. Dies gilt auch, wenn hilfreich erscheinende Personen in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen oder sonstigen Orten versuchen, Sie zur Wahl eines bestimmten Bestatters zu bewegen.
  • Sie zu jedem Zeitpunkt einen transparenten Kostenvoranschlag über die Bestattungskosten verlangen können.
  • Eine Aufbahrung auch zu Hause, mit oder ohne Sarg, möglich ist. Besprechen Sie Ihr Anliegen mit uns.
  • Eine verstorbene Person mit persönlicher Kleidung angezogen werden darf.
  • Sie, wenn Sie es wünschen beim Pflegen, Anziehen und Einbetten der verstorbenen Person mithelfen oder anwesend sein dürfen.
  • Es auch für eine Kremation einen Sarg braucht.
  • Sie den ganzen Sarg oder auch nur den Sargdeckel, die Urne bemalen dürfen.
  • Sie kleine persönliche Andenken (Fotos, Zeichnungen, Brief, Muscheln, Schmuckstücke und vieles mehr) in den Sarg legen dürfen.
  • Die Urnenbeisetzung nicht zwingend auf einem Friedhof stattfinden muss. Die Urne darf auch zu Hause aufbewahrt werden.
  • Die Asche oder die Urne auf einem Berg, im Wald, bei einem Baum, im Garten oder einem anderen frei gewählten Ort beigesetzt werden darf.
  • Die Asche oder die Urne dem Wasser (Fluss, Bach, See, oder Meer) übergeben werden darf.
  • Ein Teil der Asche zu einem Diamanten, Kristall oder Anhänger verarbeitet werden kann.