Eine Beerdigung planen – so bereiten Sie sich richtig vor
Einem Verstorbenen die letzte Ehre zu erweisen, beinhaltet eine ehrwürdige Bestattung. Bei diesem Akt kommen Familie, Freunde und Bekannte zusammen, um sich zu verabschieden. Der Begriff Bestattung umfasst unterschiedliche Varianten einer Abschiednahme. So besteht die Möglichkeit der Kremierung oder einer Erdbestattung. Neben diesen beiden Formen gibt es noch eine Naturbestattung. Bei dieser Form wird die Asche in der Natur, auf einem Berg, in einem Fluss, auf einem See oder dem Lieblingsplatz des Verstorbenen verstreut. In der Schweiz besteht zudem die Möglichkeit, die Urne mit nach Hause zu nehmen.
Für die Naturbestattung stehen spezielle Urnen zur Verfügung, die sich auflösen und der Umwelt nicht schaden. Diese Urnen können dadurch auch bei einer Beisetzung zu Wasser verwendet werden. In den meisten Fällen äussern Personen bereits vor ihrem Ableben ihre Wünsche durch ein Testament oder mit einer Sterbevorsorge. Dadurch ist die Gestaltung einer Beerdigung für die Angehörigen ohne viel Stress zu bewältigen.
Welche Gestaltungsmöglichkeiten der Bestattung stehen zur Verfügung?
Der Friedhofszwang besteht in der Schweiz nur für eine Erdbestattung. Das bedeutet, dass ein Sarg in der Erde auf einem Friedhof bestattet wird. Wird hingegen eine Kremierung gewählt, so kann die Asche in einer Urne zu Hause aufbewahrt werden, in einer Urnenwand auf einem Friedhof oder aber an einem frei gewählten Ort platziert werden. Es steht den Hinterbliebenen völlig frei, an welchem Ort die Asche verstreut wird, wenn dies gewünscht wird.
Eine Erdbestattung hingegen läuft nach vorgegebenen Regeln alter Traditionen ab. Die Kremation bietet somit viele unterschiedliche Möglichkeiten, um den individuellen Vorstellungen von Verstorbenen oder Hinterbliebenen nachkommen zu können. Eine Bestattung in der Natur, auf einem Gewässer oder gar auf einem Berg stehen hier neben anderen Möglichkeiten zur Verfügung.
Wie können Angehörige trauern und welche alternativen Möglichkeiten der Bestattung gibt es?
Bei der Erdbestattung besteht die Möglichkeit eines Einzelgrabes, in dem der Verstorbene die letzte Ruhe findet. Es kann jedoch auch ein Familiengrab gewählt werden, in welchem schon Familienmitglieder oder nahestehende Personen die letzte Ruhe gefunden haben. In der Schweiz geht der Trend zum Beispiel zu einem Familiengrab.
Betrachtet man, wie bei einer Feuerbestattung vorgegangen wird, so stehen unzählige Möglichkeiten der Beisetzung zur Verfügung. So kann eine Urne nicht nur auf einem Friedhof, sondern auch auf einem privaten Grundstück beigesetzt werden. Eine Person kann sich jedoch auch den Wunsch erfüllen nach dem Tod im Beisein von Familie, Freunden und Bekannten, dass die Asche am Land, in der Luft oder auf dem Wasser verstreut wird.
Wo und wie Hinterbliebene trauern, ist abhängig vom Ort der Bestattung. Manchmal wird ein ruhiger Platz zu Hause zum Trauern gewählt oder der klassische Friedhof. An diesen Orten kann einfacher Abschied genommen werden. Kommt es zur Wahl, dass die Asche verstreut wird, dann besteht kein Grabmal. Der Besuch eines gewählten Ortes kann mit schönen Erinnerungen verbunden werden und helfen, den Verlust zu verarbeiten.
Welche Bestattungsarten werden oft in der Schweiz gewählt?
In der Schweiz ist die Tradition der Bestattung stark vom christlichen Glauben geprägt. Hierzu zählen auch der katholische und der reformierte Glaube. In einigen Regionen ist immer noch eine klassische Erdbestattung auf einem Friedhof die erste Wahl. Verbunden ist hier die Abdankungsfeier in der Trauerhalle oder in der Kirche.
Vermehrt wird seit dem 19. Jahrhundert die Kremation gewählt und in den letzten Jahren ist die Nachfrage hierfür sogar noch mehr angestiegen. Grund hierfür ist die freie Wahl für die Gestaltung des Abschiednehmens. Nur noch rund 15 Prozent der Beerdigungen werden in der Schweiz durch Erdbestattungen durchgeführt. Dadurch dass bei immer mehr Menschen der Bezug zum Glauben nicht mehr so eng ist, möchten sie ihre Angehörigen individuell verabschieden. Da für eine Kremierung kein Friedhofszwang besteht, kann frei gewählt werden, wie mit sterblichen Überresten verfahren wird.
Die unterschiedlichen individuellen Wünsche der Gestaltung einer Beerdigung
In der Schweiz werden rechtliche Bedingungen für eine Bestattung von kantonalen Bestattungsverordnungen geregelt. Bestehen spezielle Wünsche für eine Beerdigung, so ist es empfehlenswert, beim zuständigen Amt für Bestattungen eine Anfrage zu stellen. Auskünfte über die Möglichkeit der Durchführung einzelner Arten der Bestattung können jedoch auch online bei Bestattungsunternehmen gestellt werden.
Überblick über zur Verfügung stehende Bestattungsarten:
- Familien- oder Gemeinschaftsgrab
- Anatomie Grab
- Kremation mit anschliessender Beisetzung der Asche
- in einer Urnenwand
- freier Wahl der Beisetzung der Asche
- in der Natur
- in der Luft
- im Wasser
- in der Erde
- auf Privatgrund
- Körperspende
- Historische Grabstätten
- Hain- oder Plattengrab
- Privat- oder Reihengrab
- Themengrab
- Frühgeborenen – oder Kindergrab
Wie läuft eine Bestattung ab?
Generell kann in der Schweiz eine Kremation oder Bestattung frühestens zwei Tage und bis zu spätestens vier Tagen nach dem Tod einer Person durchgeführt werden. Es bestehen jedoch einige Situationen, in denen eine Frist verlängert werden muss. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Rückführung erfolgt oder der Leichnam einer forensischen Untersuchung unterzogen wird.
Wie ist der generelle Ablauf?
Nachdem eine Person gestorben ist, erfolgt eine Einsargung zu Hause oder aber in einem Raum für Aufbahrungen.
Danach erfolgt die Überführung des Leichnams in das Krematorium oder zum Ort der Trauerfeier. Nach der Trauerfeier erfolgt die Bestattung. Bei der Kremierung erfolgen die Einäscherung und einige Zeit später die Übergabe der Asche in einer Urne. Danach kann die Beisetzung der sterblichen Überreste durchgeführt werden.
Die Organisation einer Bestattung
Um eine Bestattung eines nahestehenden Menschen organisieren zu können, benötigt man eine gute Umgebung und eine erfahrene Unterstützung.
Hat eine verstorbene Person nicht schon zu Lebzeiten für das Ableben und die Organisation der Beisetzung gesorgt, so hängt alles an den Angehörigen. Die Beisetzung sollte im Sinne des Verstorbenen und dessen Vorstellungen durchgeführt werden.
Steht bereits fest, welche Art der Beisetzung, Erdbestattung oder Kremation gewählt wird, kann die restliche Organisation mit einem Bestattungsinstitut geplant werden. Durch ein Gespräch mit einem Bestattungsberater in ruhiger, entspannter Umgebung können alle Fragen geklärt werden. Der Bestattungsberater hilft auch gerne dabei, die Trauerfeier zu organisieren. In aller Ruhe wird der Ablauf geplant und die ehrenvolle Bestattung vorbereitet.
Es sollte nicht vergessen werden, dass Angehörige, Freunde und Bekannte über den geplanten Termin informiert werden. Durch die Unterstützung eines Bestattungsberaters stehen sie in dieser schweren Zeit nie alleine da und dadurch erhalten sie Zeit, ihre Trauerarbeit in aller Ruhe durchzuführen.
Hinweis: Verstirbt eine Person mittellos, so werden in den meisten Fällen von der Gemeinde die Kosten einer Bestattung übernommen. Schliesslich steht jedem Menschen eine würdevolle Bestattung zu.