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Bestattungsanordnung

Als Vorsorge oder als Hilfsmittel im Trauerfall enthält die Bestattungsanordnung Ihre Vorstellungen im Hinblick auf Ihre Bestattung – das kann auch die Finanzierung beinhalten. Wir helfen Ihnen, Ihre Anordnung zu verfassen.

Was ist eine Bestattungsanordnung?

Eine Bestattungsanordnung ist ein in der Schweiz verbreitetes Schriftstück, mit dem Sie Ihre Wünsche im Falle Ihres Dahinscheidens festhalten können. Sie können zum Beispiel festlegen, wo die Beisetzung stattfinden soll, wie die Zeremonie gestaltet werden soll und welche Person oder welches Institut die Verantwortung trägt.

Sie können Ihre Bestattungsanordnung handschriftlich verfassen oder mit dem Computer schreiben. Wichtig sind auch die Unterschrift und das Datum. Auf diese Weise können Sie für einen Abschied sorgen, der zu Ihrem Leben passt und Ihren Angehörigen den richtigen Raum zum Trauern bietet.

Person verfasst Bestattungsanordnung

Wir unterstützen Sie bei der Bestattungsanordnung

Bestattungsanordnung wird geschrieben

Wenn Sie Beratung und Unterstützung für das Verfassen einer Bestattungsanordnung benötigen, sind wir für Sie da. Als erfahrenes Bestattungsinstitut in der Schweiz konnten wir schon viele Familien und Personen durch schwere Zeiten begleiten. Vertrauensvoll und mit einem Blick für die Bedürfnisse unserer Klienten nehmen wir uns Ihres Anliegens an.

Wir haben die nötige Erfahrung und alle wichtigen Informationen, die Sie benötigen, um eine Bestattungsanordnung zu verfassen. Rufen Sie uns einfach jederzeit an und wir vereinbaren einen Beratungstermin. Wir empfehlen, sich im Vorfeld Gedanken zu machen und sich darauf zu besinnen, was Ihnen wirklich wichtig ist. So können wir gemeinsam an der Formulierung Ihrer Vorstellungen arbeiten.

Im Hinblick auf die Kosten der Finanzierung Ihrer Beisetzung müssen Sie sich keine Sorgen machen. Wir versprechen Ihnen, dass wir eine Lösung finden, Ihre Vorstellungen zu einem vertretbaren Preis umzusetzen. Das Leben ist stets im Wandel, so auch die Vorstellungen über das eigene Dahinscheiden. Daher ist es Ihnen bei uns möglich, eine bereits verfasste Bestattungsanordnung nachträglich wieder zu ändern. Kommen Sie gerne auf uns zu, telefonisch oder vor Ort und wir setzen Ihre Änderungen um.

Die Bestattungsanordnung als Hilfe nach einem Todesfall

Als wichtiger Teil der Bestattungsvorsorge können Sie im Rahmen einer Bestattungsanordnung viele Ihrer Vorstellungen festhalten. Ihr Bestatter oder eine Vertrauensperson garantiert Ihnen die Umsetzung Ihrer Wünsche. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, sich schon zu Lebzeiten Gedanken über das eigene Ableben zu machen und alles Wichtige zu planen.

In der Bestattungsanordnung können Sie einen Teil Ihres letzten Willens kundtun. Dazu zählen Ihre Vorstellungen über Ihre Beisetzung. Damit entlasten Sie nicht nur Ihre Angehörigen und können Uneinigkeit im Vorfeld vermeiden, sondern auch Ihr eigenes Andenken gestalten. Im Folgenden möchten wir Ihnen zeigen, welche Punkte Sie in einer Bestattungsanordnung festlegen können:

  • Verantwortlichkeiten: Als Erstes können Sie festhalten, welche Person die Verantwortung trägt und für die Umsetzung Ihrer Bestattungsanordnung zuständig ist. Das kann eine Ihnen vertraute Person sein oder Ihr Bestattungsinstitut. Wenn Sie die Verantwortung eindeutig übertragen, vermeiden Sie Verwirrung unter den Hinterbliebenen und sorgen für Orientierung in den schweren Stunden nach Ihrem Dahinscheiden.
  • Bestattungsort: Sie können festhalten, wo Sie beigesetzt werden möchten. Ob Sie sich eine traditionelle Erdbestattung auf einem Friedhof wünschen oder eine Waldbestattung inmitten der Natur bevorzugen – in einer Bestattungsanordnung können Sie Ihren Willen festhalten.
  • Gestaltung der Trauerzeremonie: Die Trauerfeier ist der zentrale Moment der Abschiednahme von Ihren Angehörigen. Halten Sie in einer Bestattungsanordnung fest, welche Musik die Zeremonie begleiten und welche Reden oder Predigten gehalten werden sollen.
  • Finanzierung: Im Moment eines Trauerfalls möchte niemand gerne über finanzielle Angelegenheiten sprechen, dennoch ist es unausweichlich. Im Rahmen Ihrer Bestattungsanordnung können Sie den Betrag der Bestattungskosten auf einem Vorsorgekonto einzahlen.
    Damit können Sie selbst für Ihre Bestattung aufkommen und Ihre Angehörigen entlasten. Wir können als Bestattungsinstitut eine Einzahlung auf einem Vorsorgekonto des Schweizerischen Verbandes der Bestattungsdienste in Bern veranlassen.
  • Verkündigung: Häufig wird ein Tod mit Zeitungsannoncen oder anderem Trauerdruck verkündet. In Ihrer Bestattungsanordnung können Sie bestimmen, wie Angehörige über Ihren Todesfall in Kenntnis gesetzt werden sollen.

Wir beraten Sie zur Bestattungsanordnung

Wenn Sie sich noch genauer über das Thema Bestattungsanordnung informieren möchten, ist unsere Bestattungsberatung für Sie da. Sie können unser Bestattungsinstitut jeden Tag 24 Stunden telefonisch erreichen – auch an Wochenenden und Feiertagen. Wir beraten Sie vertraulich und mit einem klaren Blick für Ihre Bedürfnisse. Gemeinsam finden wir eine Lösung, die Ihren Vorstellungen gerecht wird. Auf Ihren Wunsch können Sie sich persönlich mit uns treffen, wir kommen auch gerne zu Ihnen, um offene Fragen zu klären.

 

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